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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Powerline (Vype GmbH):
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen (1) Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Überlassung von Powerline-Zugängen durch die Coms4Grid GmbH und deren Nutzung durch die Kunden. (2) Coms4Grid GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schrift-orm. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie die Coms4Grid GmbH ausdrücklich schriftlich anerkennt. (3) Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 2. Leistungen der Coms4Grid GmbH (1) Die Coms4Grid GmbH stellt dem Kunden die in der als Anhang beigefügten Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienste zur Verfügung. Die Leistungsbeschreibung ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Art und Umfang des Leistungsangebotes beruhen auf dem derzeitigen Stand der Technik und den technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser Technik. (2) Die Coms4Grid GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern und Verbesserungen nach dem aktuellen Stand der Technik unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden vorzunehmen. (3) Ändern sich die in Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen und wird Coms4Grid GmbH dadurch die Zurverfügungstellung der vertraglich vereinbarten Leistung wesentlich erschwert, kann Coms4Grid GmbH die angebotenen Leistungen ändern oder einstellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte nur gegen Entgelt weiter anbieten. Coms4Grid GmbH ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn wegen der vorgenannten Gründe die weitere Zurverfügungstellung von Teilen des Leistungsangebots gefährdet ist. (4) Soweit Coms4Grid GmbH kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 3. Vertragsabschluss, Änderungen des Tarifsystems (1) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Coms4Grid GmbH über die Nutzung des Powerline-Dienstes kommt durch Antrag des Kunden und Annahme durch die Coms4Grid GmbH zu dem jeweils gültigen Tarif zustande. Die Annahme kann auch konkludent durch stillschweigende Leistungserbringung durch Zurverfügungstellung des Dienstes erfolgen. (2) Die Coms4Grid GmbH ist berechtigt, einzelne Tarife, die gemäß § 3 (1) der AGB abgeschlossen wurden, mit einer Ankündigungsfrist von 3 Wochen zu ändern, zu ergänzen bzw. dem Umfang nach einzuschränken. Die Coms4Grid GmbH verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Drei-Wochenfrist vor dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen über die vorgesehene Bedeutung seines Handelns besonders hinzuweisen. Widerspricht der Kunde den geänderten Tarifbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Coms4Grid GmbH berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. 4. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Coms4Grid GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer 3-wöchigen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Coms4Grid GmbH verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Drei-Wochenfrist vor dem geplanten Wirksamwerden der Änderungen über die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Coms4Grid GmbH berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. 5. Pflichten des Kunden (1) Der Kunde ist verpflichtet, a) der Coms4Grid GmbH erkennbare Mängel, Schäden oder Hinweise auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich anzuzeigen. b) zur Ermittlung und Behebung von Defekten der Coms4Grid GmbH zu den üblichen Geschäftszeiten der Coms4Grid GmbH nach voriger Absprache Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen der Powerline-Dienst in Anspruch genommen wird und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. c) rechtswidriges oder missbräuchliches Verhalten zu unterlassen. d) weder selbst oder durch Dritte über seinen Anschluss jugendgefährdende Inhalte im Internet zu verbreiten noch einen Link zu ihnen zu erstellen und Vorkehrungen zu treffen, dass Minderjährigen der Zugriff auf oder die Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten nicht möglich ist. e) keine rechtsextreme oder in irgendeiner anderen Form vertragswidrige oder gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte zu verbreiten oder einen Link zu ihnen zu erstellen oder durch einen Dritten über seinen Anschluss verbreiten oder erstellen zu lassen. f) bei der Erstellung einer eigenen Internet-Homepage auf der Eingangsseite das Impressum mit den gesetzlich geforderten Angaben anzubringen bzw. mit einem deutlich sichtbaren Link zu dem Impressum zu versehen. g) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnten. h) sich keine Informationen, insbesondere E-Mail-Nachrichten, die nicht für ihn bestimmt sind, zu verschaffen oder einzusehen. i) Programme daraufhin zu überprüfen, dass sie nicht schadhaft sind, insbesondere, dass sie keine Viren oder trojanischen Pferde enthalten. (2) Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der Coms4Grid GmbH einen Server zu betreiben. (3) Der Kunde hat der Coms4Grid GmbH unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, ggf. seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Bankverbindung mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsausgestaltung erforderlich sind. 6. Nutzung durch Dritte (1) Die unentgeltliche Weiterleitung oder Zurverfügungstellung des Powerline-Dienstes ist dem Kunden nur an Mitglieder seines Haushalts gestattet. (2) Eine entgeltliche Weiterleitung oder Zurverfügungstellung des Powerline-Dienstes an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, die Coms4Grid GmbH hat zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. (3) Der Kunde hat, soweit er dies zu vertreten hat, auch die Entgelte zu zahlen und sich die Nutzung Dritter zurechnen zu lassen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung des Powerline-Dienstes durch Dritte entstanden sind. 7. Haftung der Coms4Grid GmbH (1) Die Coms4Grid GmbH haftet für Personenschäden unbeschränkt. (2) Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Coms4Grid GmbH, soweit diese durch die GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Im Übrigen haftet Coms4Grid GmbH für Sach- und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der Coms4Grid GmbH oder der Verletzung einer von Coms4Grid GmbH gegebenen Garantie i. S. v. § 7 Abs. 7 beruhen. (3) Die Haftung der Coms4Grid GmbH für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen oder Sachschadens darstellen, beschränkt sich gegenüber den einzelnen geschädigten Personen auf € 12.782,30 und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf € 10,23 Mio. je schadensverursachendem Ereignis. Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. (4) Die Coms4Grid GmbH haftet weder für die Vollständigkeit, die inhaltliche Richtigkeit und die Aktualität von Informationen noch für das Freisein von Rechten Dritter bei von Dritten übermittelten Informationen und Diensten, die mittels des Powerline-Dienstes übermittelt worden sind. (5) Bei Schäden, die durch Übermittlung und Speicherung von Daten von Dritten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten Dritter oder die deswegen entstanden sind, weil die Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Coms4Grid GmbH rechtmäßigerweise nicht erfolgt ist, haftet die Coms4Grid GmbH nicht. (6) Für Geschwindigkeitseinbußen, die auf den Netzgegebenheiten im Haushalt des Kunden beruhen, haftet die Coms4Grid GmbH nicht. (7) Wir übernehmen eine Garantie im Sinne der §§ 276 oder 639 BGB für die Beschaffenheit unserer Leistung nur ausnahmsweise und nur, soweit diese garantierte Beschaffenheit in einem Vertragsdokument in einem fett gedruckten Abschnitt unter der Überschrift „Unbegrenzte Haftung“ ausdrücklich schriftlich niedergelegt ist. Eine andere Überschrift oder eine andere Form der Dokumentation genügt nicht. Aussagen über die Dienstleistung, die in anderer Form oder unter anderer Überschrift getroffen werden, sind einfache Beschreibungen des Vertragsgegenstandes, für die eine Beschaffenheitsgarantie nicht übernommen wird. (8) Die Haftung nach dem ProdHaftG bleibt unberührt. 8. Haftung des Kunden (1) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Coms4Grid GmbH und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des Powerline-Dienstes oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten, insbesondere den in Ziffer 5 genannten, nicht nachkommt. (2) Der Kunde stellt die Coms4Grid GmbH von allen etwaigen Ansprüchen frei, die wegen schuldhafter Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden oder wegen schuldhaftem gesetzes- oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden gegen die Coms4Grid GmbH geltend gemacht werden. Das Gleiche gilt bei dem Kunden zurechenbarem Verhalten Dritter. 9. Verfügbarkeit der Leistung und Rückvergütung (1) Für Betriebsunterbrechungen und Störungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Coms4Grid GmbH nicht zu vertreten hat sowie aufgrund von Umständen, die nicht in den Verantwortungsbereich der Coms4Grid GmbH fallen, hat die Coms4Grid GmbH nicht einzustehen. Die Coms4Grid GmbH hat insbesondere nicht für Störungen einzustehen, die darauf beruhen, dass die Netzanschlusseinrichtung nicht unmittelbar an eine Wandsteckdose angeschlossen wurde oder vom Kunden eine weitere nicht von der Coms4Grid GmbH bereitgestellte Powerline-Technologie oder ein weiteres Netzwerksystem eingesetzt wird oder der Kunde die schriftlichen Handlungsanweisungen der Coms4Grid GmbH nicht beachtet. Kommunikationsnetze und Gateways anderer Betreiber ausfallen. (2) In diesen Fällen ist die Coms4Grid GmbH von der Leistungspflicht befreit. Eine Rückvergütung von Entgelten erfolgt in diesen Fällen nicht. 10. Zahlungsbedingungen (1) Der Kunde hat das jeweils gültige, durch die Coms4Grid GmbH berechnete Entgelt bis zum dritten Werktag des Folgemonats zu entrichten. Die Entgelte werden von der Coms4Grid GmbH im Einzugsermächtigungsverfahren gemäß der Ermächtigung des Kunden eingezogen. (2) Der jeweils zu entrichtende Betrag wird von der Coms4Grid GmbH dem Kunden postalisch oder online in Rechnung gestellt. Bei online-Rechnungsstellung kann der Kunde den jeweiligen Betrag mittels Passwort, welches er von der Coms4Grid GmbH zugeteilt bekommt, jederzeit online abfragen. (3) Der Kunde erteilt der Coms4Grid GmbH mit Abschluss des Vertrages grundsätzlich die Ermächtigung zur Abbuchung der Rechnungsbeträge im Bankeinzugsverfahren. 11. Zahlungsverzug (1) Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung von mindestens einer Monatsrate in Verzug, so kann die Coms4Grid GmbH die technischen Einrichtungen auf Kosten des Kunden sperren und das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Sperrung befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. (2) Die Coms4Grid GmbH erhebt eine Mahngebühr von € 3,75. (3) Bei Zahlungsverzug ist die Coms4Grid GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 %, bei Unternehmern in Höhe von 8 %, über dem Basiszinssatz zu berechnen. (4) Die Coms4Grid GmbH behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges vor. 12. Vertragsdauer, Kündigung (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Teilt der Kunde der Coms4Grid GmbH nicht mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit, dass er kein Interesse mehr am weiteren Bezug von Powerline hat, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere drei Monate. (2) Die Coms4Grid GmbH und der Kunde haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. (3) Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Coms4Grid GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde) gegen die unter Ziffer 5 genannten Pflichten verstößt und den Pflichtverstoß trotz einer vorausgegangenen schriftlichen Abmahnung seitens der Coms4Grid GmbH nicht unterlässt) zahlungsunfähig wird oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. (4) Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund insbesondere dann kündigen, wenn die Coms4Grid GmbH das für Powerline vom Kunden zu entrichtende Entgelt erhöht. 13. Umzug des Kunden (1) Zieht der Kunde innerhalb oder außerhalb Mannheims um und ist dort ein Anschluss an Coms4Grid nicht möglich, endet der Vertrag automatisch, sobald der Kunde der Coms4Grid GmbH den Auszug anzeigt. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, der Coms4Grid GmbH jeden Wohnungswechsel anzuzeigen. Sofern ein Anschluss auch unter der neuen Adresse des Kunden möglich ist, wird die Coms4Grid GmbH den Anschluss dort, unter Angabe des frühest möglichen Nutzungstermins, umstellen. Die Vertragslaufzeit wird hiervon nicht berührt. (2) Die Coms4Grid GmbH wird dem Kunden, soweit eine Fortführung gemäß Ziffer 1 nicht möglich war, alsbald nach dem Umzug den Abschluss eines neuen Vertrages anbieten, sobald dieser verfügbar ist. 14. Sperrung des Dienstes Die Coms4Grid GmbH kann nach 2 Wochen vorausgegangener schriftlicher Androhung den Dienst unter Hinweis auf die Rechtsschutzmöglichkeiten des Kunden sperren, wenn einer der in § 45k TKG genannten Gründe vorliegt, also, wenn der Kunde a) mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens einer Monatsrate in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder b) Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder c) eine Gefährdung der Einrichtungen des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder d) das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist. 15. Rückgabe von Netzanschlusseinrichtungen, Eigentumsregelungen (1) Von der Coms4Grid GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellte Netzanschlusseinrichtungen bleiben Eigentum der Coms4Grid GmbH. Jegliche Weitergabe an Dritte, jegliche Öffnung oder Messung durch Dritte sowie jegliche technische Einflussnahme ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Coms4Grid GmbH ist untersagt. Die Netzanschlusseinrichtungen sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an die Coms4Grid GmbH zurückzugeben. (2) Bis zur Rückgabe der Netzanschlusseinrichtung an die Coms4Grid GmbH wird dem Kunden weiterhin der monatliche Grundpreis und, falls ein Verbrauch stattfand, auch die verbrauchte Datenmenge berechnet. 16. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis (1) Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG). (2) Der Kunde wird hiermit gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen darauf hingewiesen, dass die Coms4Grid GmbH seine Teilnehmerdaten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Im Übrigen werden personenbezogene Daten des Kunden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das BDSG, TKG oder TMG bzw. eine andere Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt. (3) Die Coms4Grid GmbH wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Verarbeitung der Nachrichteninhalte erfolgt grundsätzlich in Fernmeldeanlagen der Coms4Grid GmbH, es sei denn, die Nachrichteninhalte werden im Auftrag oder durch Eingabe des Kunden in Fernmeldeanlagen anderer Netzbetreiber weitergeleitet. Dabei werden auch die notwendigen Verbindungsdaten übermittelt. 17. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte (1) Alle Gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte und Nutzungsrechte, die im Eigentum der Coms4Grid GmbH stehen, bleiben der Coms4Grid GmbH vorbehalten. (2) Das Kopieren und Ändern, die Weitergabe und Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung aller Serviceinhalte durch den Kunden oder durch einen Dritten, wenn es der Kunde zu vertreten hat, ist verboten, sofern es nicht ausdrücklich von der Coms4Grid GmbH schriftlich genehmigt wurde. 18. Schlussbestimmungen (1) Auf den Vertrag zwischen dem Kunden und der Coms4Grid GmbH ist deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort ist Mannheim. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ist der Gerichtsstand Mannheim. (2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Dies gilt entsprechend bei Unvollständigkeit einer Bestimmung AGB Tefonie |